Service am Bauhof
Service am Bauhof
Grünabfallsammelplatz
Am Bauhof des Marktfleckens Frielndorf steht Ihnen ein Grünabfallsammelplatz für die Entsorgung Ihres privaten Grünabfalls, z.B.
- Gehölzschnitt,
- Kraut- und Heckenschnitt,
- Rasenschnitt sowie
- Laub oder Obstabfälle
zur Verfügung.
Das Material muss in 3 verschiedene Fraktionen getrennt werden:
Dafür sind separate Stellen zur Ablagerung vorgesehen. Bitte liefern Sie Ihr Material bereits sortiert an. Die Annahme von unsortierten Materialen muss abgelehnt werden. Unsere Mitarbeitende weisen Sie gern vor Ort ein. Warum?
- Die angelieferten Materialien werden wiederverwendet und zu Brennstoff (1. Fraktion), Kompost (2. Fraktion) und Substrat für die Landwirtschaft (3. Fraktion) weiter verarbeitet.
- Um die Verbreitung von Pflanzenkrankheiten und nicht heimischen Pflanzen (sog. Neophyten wie z.B. Riesenbärenklau, Springkraut) zu vermeiden, hat der Gesetzgeber in der Bioabfallverordnung neue Anforderungen festgelegt.
- Keine Trennung oder Vermischung der einzelnen Fraktionen erhöht die Entsorgungskosten und somit unser aller Abfallgebühren.
Für die Entsorgung Ihres privaten Grünabfalls entsteht eine Gebühr gemäß der aktuellen "Satzung über die Benutzung von Sammelplätzen für pflanzliche Abfälle und Bauschuttkleinmengen sowie die Erhebung von Gebühren".
Wir sind für Sie da
So erreichen Sie unseren Bauhof:
Servicezeiten:
April bis November auch samstags von 10:00 bis 12:00 Uhr.
Entsorgung von Bauschuttkleinmengen
Unbelasteter Bauschutt kann am Bauhof zur Entsorgung abgegeben werden.
Bauschutt besteht aus festen Baustoffen, die überwiegend mineralische Bestandteile enthalten und vorwiegend bei Bauwerksabbrüchen anfallen. der Bauschutt gilt als unbelastet, wenn in ihm keine wasser-, boden- und gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten sind. Dieses Material fällt beispielsweise an beim Rückbau/Abbruch von Hochbauten sowie Wohngebäuden und wird durch Separierung und/oder Aufbereitung gewonnen, so dass augenscheinlich keine nichtmineralischen Bestandteile mehr feststellbar sind.
Die Anlieferungsmenge darf 1 m³ nicht übersteigen.
Für die Entsorgung Ihres Bauschutts entsteht eine Gebühr gemäß der aktuellen "Satzung über die Benutzung von Sammelplätzen für pflanzliche Abfälle und Bauschuttkleinmengen sowie die Erhebung von Gebühren".
Entsorgung von Elektro-Kleingeräten
Elektro-Kleingeräte mit einer Kantenläne unter 30 cm, z. B.
- Toaster,
- Rasierapparate,
- Föhn,
- Taschenrechner,
- Kaffemaschinen,
- Bügeleisen,
- etc.
können am Bauhof zur Entsorgung abgegeben werden.