Ortsgericht & Schiedsamt
Ortsgericht & Schiedsamt
Ortsgericht
Jede Kommune in Hessen verfügt über ein Ortsgericht. Ortsgerichte sind durch Landesgesetz errichtete Hilfsbehörden der Justiz und sind unter anderem mit folgenden Aufgaben betraut:
- Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden,
- Sicherung von Nachlässen, Aufstellung von Nachlassinventaren,
- Erteilung von Sterbefallsanzeigen,
- Schätzung von Grundstücken, beweglichen Sachen und dergleichen auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde,
- Mitwirkung bei der Feststellung von Grundstücksgrenzen.
Frielendorf unterteilt sich in drei Ortsgerichte:
Wir sind für Sie da
Frielendorf I
Zuständig für die Ortsteile:
Frielendorf, Gebersdorf, Großropperhausen, Linsingen, Spieskappel und Todenhausen.
Frielendorf II
Zuständig für die Ortsteile:
Leimsfeld, Obergrenzebach und Schönborn.
Frielendorf III
Zuständig für die Ortsteile:
Allendorf, Lanertshausen, Lenderscheid, Leuderode, Siebertshausen, Verna und Welcherod.
Bitte vereinbaren Sie direkt mit dem jeweiligen Ortsgerichtsvorsteher einen Termin.
Schiedsamt
Bei den ehrenamtlich tätigen Schiedspersonen handelt es sich um eine außergerichtliche bzw. vorgerichtliche und unabhängige Stelle, die für die Streitparteien völlig unparteiisch die strittigen Fragen im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung klärt und die Situation bereinigt.