Änderung der Hebesätze ab 2025
Die neuen Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 280 %
2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) 180 %
3. für die Gewerbesteuer 380 %
Das bedeutet, dass der Hebesatz für die Grundsteuer A von 365 % um 85 % auf 280 % sinkt und die Grundsteuer B von 365 % um 185 % auf 180 % sinkt. Für die Gewerbesteuer bleibt der Hebesatz von 380 % bestehen.
Die Hebesatzsatzung finden Sie auf unserer Internetseite www.frielendorf.de unter Rathaus & Politik – Satzungen.
Mehr Informationen über die Grundsteuerreform finden Sie unter www.grundsteuerreform.de.